Am 30.12.2020 wurde das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von 6 auf 3 Jahre im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft.
Die bereits im Juli 2020 angekündigte Änderung der Insolvenzordnung ließ dann doch lange auf sich warten. Viele Insolvenzanträge wurden im letzten halben Jahr, in Erwartung der Verkürzung der Laufzeit des Verfahrens, nicht gestellt. Nun können die Mitarbeiterinnen unserer Insolvenzberatungsstelle gemeinsam mit den Klient*innen die Anträge einreichen. Verbraucher*innen, Selbständige und Einzelunternehmer*innen profitieren von der Verkürzung. Eine Entschuldung ist künftig innerhalb von drei Jahren möglich.