Soziale Schuldnerberatung
Verbraucherinsolvenzberatung
Ludwig-Hartmann-Str. 40
01277 Dresden
Erreichbarkeit unter Telefonnummer
0351 / 312 24 20 zu folgenden Zeiten:
Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 18 Uhr
Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 14 Uhr
Offene Sprechzeit im Info- und Beratungspunkt (IBP)
Albert-Wolf-Platz 1 in Dresden – Prohlis
Donnerstag von 9 – 13 Uhr
(Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung unter 0351 / 272 83 09 8).
Bahn Linien 6, 9, 10, 12 Haltestelle Ludwig-Hartmann-Straße
Bus Linien 65, 85, 87 Haltestelle Emanuel-Goldberg-Platz
Soziale Schuldnerberatung
Sie haben Schulden oder Ihr monatliches Einkommen reicht nicht aus, um Ihre Ausgaben zu bestreiten? Dann suchen Sie unsere Schuldnerberatung auf. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Beratung erfolgt kostenlos und vertraulich. Eine Beratung kann nur für Dresdner Bürger*innen erfolgen.
Wir helfen Ihnen:
- bei der Anpassung Ihrer Ausgaben an das Einkommen
- beim Erstellen eines Haushaltsplanes und Führen eines Haushaltsbuches
- beim Ermitteln von Gläubigern (Person oder Firma, der man Geld schuldet)
- beim Ermitteln von Forderungen (Geld, das man einer Person oder einer Firma schuldet)
- bei der Verhandlung mit Gläubigern zu Stundungen, Vergleichen oder Ratenzahlungen
- beim Schutz vor Pfändungen (z.B. Konto-, Lohnpfändung)
- bei der Entwicklung einer Perspektive im Umgang mit der Überschuldung
- bei der Pfändungsschutzkonto Bescheinigung für einen erhöhten Freibetrag
Als anerkannte, vom Freistaat Sachsen geförderte Stelle der Verbraucherinsolvenzberatung erteilen wir Ihnen die für den Insolvenzantrag zwingend notwendige Bescheinigung über das Ergebnis des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
Die Soziale Schuldnerberatung wird durch die Landeshauptstadt Dresden finanziert.
Beratung bei Verbraucherinsolvenz
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren und gibt überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Bevor ein Verbraucherinsolvenzantrag gestellt werden kann, muss mit Unterstützung einer geeigneten Stelle eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versucht werden.
Wir sind eine anerkannte, vom Freistaat Sachsen geförderte Stelle und erteilen Ihnen die für den Insolvenzantrag zwingend notwendige Bescheinigung über das Ergebnis des außergerichtlichen Einigungsversuchs.
Sie erhalten bei uns eine ausführliche Insolvenzberatung, in welcher wir Ihnen den Ablauf des Verfahrens vorstellen und auch auf Ihre spezifischen Fall- und Fragestellungen eingehen.




