Am 31.05.2022 hat Sachsens Regierung eine Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig beschlossen. Das war bereits 2019 im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Wird eine Wohnung neu vermietet, darf deren Miete nicht auf mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – ausgenommen Neubauten und Erstbezug nach umfassender Sanierung. So kann sie besonders Familien und Menschen mit mittleren und kleineren Einkommen helfen, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auf dem angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und großer Nachfrage ist es besonders für diese immer schwerer geworden, fündig zu werden.
Die Mietpreisbremse ist zunächst bis 2025 gültig, in diesem Zeitraum soll weiterer bezahlbarer Wohnraum zu Entlastung des Wohnungsmarktes geschaffen werden.